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1635 V 30 Friedensvertrag von Prag (Dresden)
Kaiser, Sachsen (Kurfürstentum) |
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den Reich satzungen zu widerlaufende beschwer<ungen>
mit denen das Reich eine Zeit hero belegt <und>
beladen gewesen, ins künftig allerdings
und durch auß falle, Und Sich derselben nim[m]er
mehr angemaßt werden.
Deßgleichen soll auch alßdan Keine einige Kriegs
Verfassung im Heil[igen] Römischen Reich, weder
vom haubt noch gliedern zu wider der Kaÿ[serlichen]
Wahl Capitulation, den Reichs Abschieden, und Craiß
Verfassungen fürgenom[m]en werden.
Es soll auch wegen Keiner sach Es seÿ dieselbige
in diesem tractat außgestelt verglichen oder
nicht, insonderheit auch wegen der Pfältzischen
sache nicht, der Kaÿ[serlichen] Conceszion, belehnung und
Verordtnung zuwider, einige Außländische K<riegs>-
macht auf des Reichs boden zu komben, ge-
stattet, oder da Sie wider Verhoffen Je darauf
käme, doch mit gesambten zu<.>thun darvon
wider weckh gebracht werden.
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